Gebührenordnung für Zeltübernachtungen
Sportvereinigung Möhnesee e.V.
§1 Zweck
Zur Deckung der Kosten für die Bereitstellung und Nutzung der Zeltflächen sowie der erforderlichen Infrastruktur erhebt die Sportvereinigung Möhnesee e.V. folgende Gebühren.
§2 Gebührenübersicht
| Gebührentatbestand | Beschreibung | Betrag |
|---|---|---|
| Übernachtungsgebühr | Nutzung der Zeltfläche pro Person und Nacht inkl. Frühstück | 13,00 € |
| Infrastrukturpauschale | Pauschale zur Deckung der allgemeinen Betriebskosten (siehe §3) | 7,00 € |
| Gesamtbetrag pro Person/Nacht | Übernachtung + Infrastruktur | 20,00 € |
§3 Leistungen, die in der Übernachtungsgebühr und Infrastrukturpauschale enthalten sind
- Anmietung von Zeltflächen und Gebäuden
- Bereitstellung und Entsorgung von Frischwasser und Abwasser
- Müllentsorgung und Reinigung
- Nutzung der Dusch- und Sanitäranlagen
- Stromanschlüsse für allgemeine Zwecke
- Nutzung gemeinsamer Organisationsflächen (z. B. Frühstückszelt, Aufenthaltsbereiche)
- Betreuung und Sicherheitsdienst für die Zeltplätze
- Allgemeine Organisation und Verwaltung der Übernachtungen
- Turnierdurchführungskosten wie Schiedsrichtergebühren etc.
§4 Zahlungsweise
Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Eine Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
§5 Gleichbehandlung und Transparenz
Die Gebühren gelten einheitlich für alle teilnehmenden Gruppen und Personen. Änderungen oder Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vereinsvorstands.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sportvereinigung Möhnesee e.V. – Zeltübernachtungen im Rahmen von Turnierveranstaltungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Teilnehmenden, Gruppen und Vereine, die im Rahmen von Turnieren der Sportvereinigung Möhnesee e.V. („Veranstalter“) eine Übernachtung auf dem bereitgestellten Zeltgelände buchen.
§2 Rücktritt und Absage durch Teilnehmende
- Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) an den Veranstalter erfolgen.
- Bis 14 Tage vor Turnierbeginn werden 50 % der Anzahlung als Stornogebühr einbehalten.
- Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen verfällt der Betrag vollständig.
- Der Veranstalter empfiehlt eine Gruppen-Reiserücktrittsversicherung.
§3 Absage oder Abbruch durch den Veranstalter
- Der Veranstalter kann das Turnier aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen absagen.
- In diesem Fall werden gezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet.
- Eine Haftung für entstandene Kosten (z. B. Reisekosten) wird ausgeschlossen.
§4 Höhere Gewalt / Witterung / Naturereignisse
- Bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Bei Räumung haftet der Veranstalter nicht für Eigentum der Teilnehmenden.
- Im Gefahrenfall wird im Sinne der Sicherheit gehandelt.
§5 Haftung
- Die Teilnehmenden müssen sorgfältig mit Gelände und Material umgehen.
- Für Schäden haften die Verursacher oder Gruppen.
- Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Für allergische Reaktionen während der Mahlzeiten ohne vorherige Mitteilung übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Sportverletzungen sind über die jeweilige Krankenkasse oder den Verein versichert.
§6 Spielentscheidungen und Turnierregeln
- Schiedsrichterentscheidungen: liegen im Ermessen der eingesetzten Schiedsrichter.
- Turniermodus G- und F-Jugend: ohne Wertung, Ergebnisse 0:0.
- Rote Karten und Sperren: gelten gemäß Heimat-Staffelleitung.
- K.-o.-Runden: Bei Unentschieden entscheidet Neunmeterschießen.
§7 Verhalten und Disqualifikation
- Allgemeines Verhalten: Respektvoller und fairer Umgang ist Pflicht.
- Körperliche Auseinandersetzungen: führen zum sofortigen Turnierausschluss und Platzverweis.
- Kostenpflicht: Einsätze von Sicherheitskräften werden in Rechnung gestellt.
- Folgeturniere: Ausschluss von künftigen Turnieren möglich.
§8 Schlussbestimmungen
- Mit der Anmeldung werden diese AGB anerkannt.
- Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Unwirksame Klauseln berühren die übrigen Regelungen nicht.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.
